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    Januar 2016 bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege gelten bis zum Abschluss der Vereinbarungen nach Absatz 1 fort. (1a) 1Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. 3.). Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. I S. 1014) SGB 11 Ausfertigungsdatum: 26.05.1994 Vollzitat: I S. 2246. : Das SG Mainz hat mit einer Entscheidung vom 18. Gemäß § 113 SGB XI haben die Vereinbarungspartner die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der teilstationären Pflege (Tagespflege) sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu vereinbaren. 3.). 3Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, insbesondere sind personenbezogene Daten von Versicherten vor der Übermittlung an die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b zu pseudonymisieren. Mai 1994, BGBl. (1a) 1In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. Juni 2017, die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege bis zum 30. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. I S. 1014) § 113. Dabei ist das Ziel, … Juni 2018 zu vereinbaren. Zu prüfen ist, ob die Qualitätsanforderungen nach diesem Buch und nach den auf dieser Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind. I S. 1014 , 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. Lesen Sie § 113a SGB 11 kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. § 113 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Stand: Zuletzt geändert durch Art. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. 26.05.1994 BGBl. 4Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. I S. 2789), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. 2Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. Die Regelprüfung … Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. 32 a) aa) 2. Mai 1994, BGBl. I S. 2424) wurde sinngemäß eingearbeitet. Durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) wurde in Deutschland das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) mit Wirkung zum 1.Januar 2002 umfangreich geändert und ergänzt. I S. 3022) § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche. § 113c SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen die Prüfaufträge für zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der von der Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b Satz 3 übermittelten Ergebnisse. 6Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. SGB II auch auf den Leistungsanspruch nach dem SGB XII erstreckt und ebenfalls festgestellt, dass Leistungen gemäß § 23 Abs. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) I S. 2220 (1) 1 Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Synopse. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weit... - Gesetze des Bundes und der Länder Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. § 113 Verjährung Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. § 113b SGB XI Schiedsstelle Qualitätssicherung (1) Die Vertragsparteien nach § 113 richten gemeinsam bis zum 30. 5Ein Datenschutzkonzept ist mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen. 2Das Vergabeverfahren ist spätestens bis zum 15. Verwaltungsvorschriften im Internet; N-Lex; Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 12. § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. I S. 378: dejure.org Übersicht SGB V Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 113 SGB V... § 107 Krankenhäuser, Vorsorge-oder Rehabilitations-einrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhaus-gesellschaften § 109 Abschluß … Inkrafttreten Änderungsgesetz Ausfertigung Fundstelle; 11.08.2010 . Alt. Änderungen überwachen. 7Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) § 113a SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Dezember 2003, BGBl. Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. 45b SGB XI: Alltagsbegleiter. Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Gesetze; SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität; Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen. 2 Rückerstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist. Dezember 2003, BGBl. Die am 1. 2008 (BGBl I S. 874). § 113b SGB XI Schiedsstelle Qualitätssicherung (1) Die Vertragsparteien nach § 113 richten gemeinsam bis zum 30. I S. 378: dejure.org Übersicht SGB V Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 113 SGB V... § 107 Krankenhäuser, Vorsorge-oder Rehabilitations-einrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhaus-gesellschaften § 109 Abschluß … Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. 8Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Mai 1994, BGBl. I S. 1014). Das SGB XII: Stand: 01.07.2020 aufgrund Gesetzes vom 29.04.2019 ( BGBl. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) 26.03.2007: BGBl. 26.05.1994 BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. (1) 1Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. Mai 1994, BGBl. Dezember 2015 (BGBl. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 115 SGB 11 - Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung. Neugefasst durch G vom 21. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, insbesondere sind personenbezogene Daten von Versicherten vor der Übermittlung an die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b zu pseudonymisieren. Fassung aufgrund des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 (BGBl. Mai 1994, BGBl. (1) 1 Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 5Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. in der Fassung vom 01.01.2020 (geändert durch Artikel 10 G. v. 14.12.2019 BGBl. 5. Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. 1Zur Verfolgung und ... Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. 8§ 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. 2Die Vertragsparteien nach § 113 treffen die Vereinbarungen und erlassen die Beschlüsse nach § 37 Absatz 5, den §§ 113, 113a, 115 Absatz 1a, 1c und 3b sowie § 115a Absatz 1 und 2 durch diesen … Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro* monatlich, um Pflegeleistungen einzukaufen. Nicht alle Teile konnten in den Verhandlungen geeint werden. Diese entscheidet in den ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Fällen. Juni 2017, die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege bis zum 30. Gesetze; SGB 11 § 113 < § 112 § 113a > Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 26.05.1994 BGBl. 3Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. Soweit sich in den Pflegeeinrichtungen zeitliche Einsparungen ergeben, die Ergebnis der Weiterentwicklung der Pflegedokumentation auf Grundlage des pflegefachlichen Fortschritts durch neue, den Anforderungen nach Satz 3 entsprechende Pflegedokumentationsmodelle sind, führen diese nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung, sondern wirken der Arbeitsverdichtung entgegen. § 113 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. SGB II auch auf den Leistungsanspruch nach dem SGB XII erstreckt und ebenfalls festgestellt, dass Leistungen gemäß § 23 Abs. Text § 113a SGB XI a.F. Die Anforderungen dürfen über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen und sollen den Aufwand für Pflegedokumentation in ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung setzen. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. 4Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. (1a) 1Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. § 113 SGB XII, Vorrang der Erstattungsansprüche Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. 2Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. I S. 530 ) Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. 2Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … 2 Rückerstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist. Gesetze; SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch § 113b SGB XI, Qualitätsausschuss; Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen . (1b) 1Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. § 113a SGB 11 Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. Dezember 2019, BGBl. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitäts-, Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 10 P 84/09, LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17, LSG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - L 4 P 12/10, Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Elftes Kapitel - Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen (§§, Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU), Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz), Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz), Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG). Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 1 Nr. (2) 1Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein Datenschutzkonzept ist mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen. Ausfertigungsdatum: 26.05.1994. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. 2015 (BGBl I S. 2424). 2Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … 12. p.p.s. § 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (vom 29.10.2020) In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen ( § 84 Abs. Der Betrag wird ihnen zweckgebunden erstattet – er dient auch der Entlastung pflegender Angehöriger. 2 Die … Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. Trefferliste für 'sgb and 127' Dokument 991 - 1000 von 3429 Treffer, je mehr , umso höher die Genauigkeit. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. Neugefasst durch G vom 28. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … Änderungsübersicht. § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, … Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. (1) 1Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. 6Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2.

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